Jahresabschluss
Der Jahresabschluss sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die „Visitenkarte“ eines Unternehmens.
Vom Freiberufler bis hin zur Kapitalgesellschaft bieten wir Ihnen praxisbezogenes Know-how und Erfahrung auf den individuellen Fachgebieten.
Die Erstellung von:
- Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
- Handelsbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
- Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang für den Jahresabschluss
- Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen, Zwischenbilanzen und sonstigen speziellen Jahresabschlüssen
- Anfertigung von Bilanzberichten
- Offenlegung/Hinterlegung beim elektronisches Handelsregister
Unter Berücksichtigung der relevanten Steuergesetze übernehme ich gerne die oben genannten Tätigkeiten
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